Facebook Richtlinien widersprechen Kettenbrief 2016



Ganz aktuell in 2016 (teilweise auch schon Ende 2015) hat sich der Kettenbrief „Facebook Richtlinien“ zum Widerspruch der Verwendung der persönlichen Daten herumgesprochen und taucht immer wieder auf Pinnwänden besorgter Facebook Nutzer auf. Wir klären über diese Kettennachricht auf und, ob man diese Nachricht wirklich auf seine Pinnwand posten muss, um seine privaten Daten zu schützen. Ähnlich wie der Whatsapp wird kostenpflichtig Kettenbrief damals geht es hier darum, durch das Weiterversenden dieser Nachricht möglichst viele Leute zu verunsichern. Verunsicherte Nutzer senden diese dann weiter und halten sich an die Nachricht, um den möglichen Folgen zu entgehen.

Was beinhaltet der Kettenbrief über den Facebook Richtlinien Widerspruch?

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Quelle: smartdroid.de

Bekanntlich ist Facebook in Sachen Datenschutz teils stark umstritten. Kein normaler User weiß so genau, welche Daten weitergegeben werden und welche nicht. Dementsprechend ist die Verunsicherung bei vielen Nutzern hoch. Gemäß den Artikeln l.111, 112 und 113 des Strafgesetzbuches will man den Richtlinien von Facebook angeblich wirksam widersprechen, sodass die Rechte bei den Bildern, den Texte und den Profildaten bei einem selbst bleiben. Die Privatsphäre soll auf diese Art und Weise – durch den eigenen Widerspruch also geschützt werden. Doch leider ist dies völliger Unfug. Viele kopieren in dennoch, wandeln ihn teils ab oder erfinden neue Passagen hinzu. Zumeist ist er auf Pinnwänden zu finden, manche versenden ihn aber auch in Gruppen oder per Privatnachricht. Weiter unten und im Bild rechts haben wir euch einmal den Facebook Richtlinien Kettenbrief aufgezeigt, um euch darüber zu amüsieren oder ihn selbst zu kopieren (was wir nicht empfehlen). Letztendlich handelt es sich dabei aber immer noch nur um einen Spaß, der niemandem schadet.








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Muss ich diesen Text auf meine Pinnwand posten?

Ihr müsst den Text weder auf eure Pinnwand posten, noch weiterversenden oder in euer Profil einfügen. Aber: Fakt ist, man kann nicht verhindern, dass Facebook sich den eigenen Bildern bedient. Die selbsterstellten Inhalte bleiben jedoch Eigentum des Autors. In den AGB von Facebook kann man sich einmal genauer darüber informieren, was diese überhaupt enthalten und worauf man sich nach einer Registrierung in dem sozialen Netzwerk überhaupt einlässt. Man gibt also bereits it der Registrierung sein Einverständnis. Einige Einstellungen in Sachen Privatsphäre kann man aber dennoch im eigenen Profil vornehmen.

Weiterhin gibt es die dort erwähnten Artikel im Strafgesetzbuch bezüglich des geistigen Eigentums nicht. Das geistige Eigentum wird zwar aufgegriffen, jedoch nicht an dieser Stelle. Die deutschen Facebook Nutzer sollten zudem wissen, dass es kein Update der Nutzungsbedingungen in 2016 gab, sondern zuletzt Anfang 2015. Es macht also keinen Sinn diesen Kettenbrief weiter zu verbreiten. Wer dies dennoch tun möchte oder den gesamten Text sehen will, bitteschön.

So sieht der Text aus

Ich erkläre hiermit folgendes: heute (Datum 2015/2016), in Reaktion auf die neuen Facebook Richtlinien. Gemäß den Artikeln l. 111, 112 und 113 des Strafgesetzbuchs, geistiges Eigentum, erkläre ich, dass meine Rechte sind an alle meine persönlichen Daten, Zeichnungen, Bilder, Bilder, Texte etc… Veröffentlicht auf meinem Profil ab dem Tag, an dem ich mein Konto erstellt habe. Für kommerzielle Nutzung von früheren… Zu allen Zeiten wird zuerst meine schriftliche Genehmigung erforderlich sein.

Jeder kann diesen Text kopieren und einfügen in Ihrem persönlichen Facebook-Seite. Damit bist du unter dem Urheberrecht. Mit diesem Post lässt du Facebook wissen, dass das veröffentlichen, vervielfältigen, verbreiten, senden, oder auf irgendeine andere Weise Content aus meinem Profil streng verboten ist. Die oben genannten Artikel sind auch für Arbeitnehmer, Studenten, Agenten und / oder — Anderes Personal im Dienst von Facebook.

Der Inhalt von meinem Profil enthält private Informationen. Die Verletzung von meinem Privatleben bestraft wird unter Berücksichtigung des Gesetzes (UCC 1-308 1-308 1-103 und das Statut von Rom). Alle Mitglieder sind eingeladen, einen ähnlichen Beitrag zu setzen, oder wenn du willst, kannst du diese Nachricht kopieren und einfügen. Wenn sie diese Erklärung nicht mindestens einmal veröffentlicht, wirst du stillschweigend zulassen, dass deine Fotos, sowie die Informationen in ihrem Profil verwendet werden dürfen. (nicht teilen. Du musst kopieren und einfügen)

  • Heike Tahuti Glaser

    😀 😀 😀 😀 immer wieder amüssant